Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

§ 1 Buchung von Reitlehrgängen und Veranstaltungen

 Die Anmeldung zu allen Veranstaltungen muss schriftlich erfolgen. Mit der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von € 50,00 fällig. Bei einer Abmeldung bis zum 45. Tag vor Kursbeginn sind € 50,00 zu zahlen. Bei einer Abmeldung ab dem 46. Tag ist die Hälfte der Lehrgangsgebühr fällig.

 

§ 2 Ersatzteilnehmer

 Sollten wir Ersatzteilnehmer für gebuchte Veranstaltungen finden, entfallen selbstverständlich die Stornogebühren. Wir berechnen dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00!

 

§ 3 Buchung von Tagesfreizeiten

 Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Mit der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von € 50,00 fällig. Bei einer Abmeldung ab dem 45. Tag wird die Anmeldegebühr als Stornogebühr einbehalten.

 

§ 4 Haftpflicht

 Alle jugendlichen Reiter bis 18 Jahre und alle Reiter von Schulpferden müssen beim Reiten eine Reitkappe nach gültiger Euronorm tragen. Reitkappen können bei uns auch geliehen werden.

 

§ 5 Haftungsausschluss

 Die Teilnahme an Reitkursen erfolgt auf eigene Gefahr. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Veranstalter und der Lehrgangsleiter für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur insoweit übernehmen, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftpflicht entlassen.

 

§ 6 Schlussbestimmungen

  1. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Anwendbarkeit des Rechts der BRD.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten.